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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen BYDOS – Nazar Dosmukhambetov, Baden-Baden, und seinen Auftraggebern. Die vollständige Anschrift steht im Impressum.

Stand: August 2026

  1. 1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen der Webentwicklung, Softwareentwicklung, Prozessautomatisierung und Beratung in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

    Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.

  2. 2. Vertragsschluss

    Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots in Textform oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

    Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, sind nicht Vertragsbestandteil.

  3. 3. Leistungsumfang und Änderungen

    Wünscht der Auftraggeber Änderungen am vereinbarten Umfang, werden Aufwand und Preis vor der Umsetzung in Textform mitgeteilt. Erst nach Freigabe wird die Änderung umgesetzt.

    Zusätzlicher Aufwand außerhalb des vereinbarten Umfangs wird nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet.

  4. 4. Mitwirkung des Auftraggebers

    Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung erforderlichen Inhalte, Zugänge und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

    Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

    Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.

  5. 5. Preise und Zahlung

    Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

    Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden 50 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung und 50 % bei Übergabe fällig. Bei größeren Vorhaben kann eine Abrechnung in Abschnitten vereinbart werden.

    Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

  6. 6. Abnahme

    Nach Fertigstellung wird die Leistung zur Abnahme bereitgestellt. Der Auftraggeber prüft sie innerhalb von 14 Tagen.

    Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige in Textform, gilt die Leistung als abgenommen.

    Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

  7. 7. Nutzungsrechte

    Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der erstellten Ergebnisse einschließlich Quellcode und Dokumentation.

    An eingesetzten Open-Source-Komponenten und Diensten Dritter gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen.

    Der Auftragnehmer darf das Projekt nach Livegang als Referenz nennen und abbilden, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.

  8. 8. Gewährleistung

    Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Mängel werden innerhalb angemessener Frist nachgebessert.

    Keine Gewährleistung besteht für Beeinträchtigungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf Ausfälle von Diensten Dritter oder auf unsachgemäße Nutzung zurückgehen.

  9. 9. Haftung

    Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

    Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

    Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

  10. 10. Datenschutz und Vertraulichkeit

    Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.

    Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

  11. 11. Laufzeit und Kündigung

    Dauerschuldverhältnisse wie Wartung oder laufende Betreuung können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  12. 12. Schlussbestimmungen

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist Gerichtsstand Baden-Baden.

    Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.